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   KG, 22.01.2004 - 2 U 17/02 Kart   

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https://dejure.org/2004,38716
KG, 22.01.2004 - 2 U 17/02 Kart (https://dejure.org/2004,38716)
KG, Entscheidung vom 22.01.2004 - 2 U 17/02 Kart (https://dejure.org/2004,38716)
KG, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 2 U 17/02 Kart (https://dejure.org/2004,38716)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Chrysler 12 -, Kündigungsschutzvereinbarung, konkludenter Verzicht auf die Ausübung des ordentlichen Kündigungsrechts, Antrag auf Weiterbelieferung

 
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  • BGH, 21.02.1995 - KZR 33/93

    "Kfz-Vertragshändler"; Bemessung der Frist für die Kündigung von

    Auszug aus KG, 22.01.2004 - 2 U 17/02
    Auch unter dem Gesichtspunkt, dass Kfz Vertragshändler regelmäßig markenspezifische Investitionen erbringen, die zur Zeit der Kündigung noch nicht vollständig amortisiert sein können, erscheint die Vereinbarung einer zweijährigen Kündigungsfrist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nicht unangemessen (vgl. BGH, Urt. v. 21.02.1995 - KZR 33/93, NJW-RR 95, 1260; OLG München, Urt. v. 21.01.1993 - U (K) 2843/91, WuW/E OLG 5091, 5096).

    Besondere Umstände, die ohnehin bei einem Vertragshändlervertrag nur selten vorliegen werden (vgl. BGH, NJW-RR 95, 1260, 1262), die die Beklagte ausnahmsweise zu einer Fortsetzung des Vertrages über den 31.12.2004 hinaus verpflichten würden, sind nicht erkennbar.

  • BGH, 22.01.1985 - KZR 35/83

    Begriff der Abhängigkeit

    Auszug aus KG, 22.01.2004 - 2 U 17/02
    Insbesondere ist zu verlangen, dass die zu liefernden Waren nach Gegenstand und Zahl genau bestimmt (vgl. BGH, NJW 85, 2135).

    Der Antrag ist gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig, wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat, da die zu liefernden Waren nicht nach Gegenstand und Zahl genau bestimmt sind (vgl. BGH, NJW 85, 2135).

  • BGH, 20.03.1986 - III ZR 236/84

    Rechtsweg für Anspruch des Postsparers auf Auszahlung seines Postsparguthabens;

    Auszug aus KG, 22.01.2004 - 2 U 17/02
    Voraussetzung hierfür ist in der Regel, dass der andere Vertragsteil auf dieses Handeln vertraut hat, sein Handeln hierauf eingerichtet hat und ihm deshalb die Anpassung an die veränderte rechtliche Situation nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (vgl. BGH, NJW 86, 2104, 2107).
  • BGH, 06.11.1986 - IX ZR 8/86

    Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage im Berufungsverfahren

    Auszug aus KG, 22.01.2004 - 2 U 17/02
    Für die Berufung entspricht es seit jeher höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass der Berufungskläger das Rechtsmittel auch noch nach Ablauf der Begründungsfrist bis zum Schluss der Berufungsverhandlung erweitern kann, sofern die fristgerecht vorgetragenen Berufungsgründe auch die Antragserweiterung decken (vgl. BGH, Urt. v. 06.11.1986 - IX ZR 8/86, NJW-RR 87, 249).
  • OLG München, 21.01.1993 - U (K) 2843/91

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung eines Händlervertrags; Ansprüche eines

    Auszug aus KG, 22.01.2004 - 2 U 17/02
    Auch unter dem Gesichtspunkt, dass Kfz Vertragshändler regelmäßig markenspezifische Investitionen erbringen, die zur Zeit der Kündigung noch nicht vollständig amortisiert sein können, erscheint die Vereinbarung einer zweijährigen Kündigungsfrist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände nicht unangemessen (vgl. BGH, Urt. v. 21.02.1995 - KZR 33/93, NJW-RR 95, 1260; OLG München, Urt. v. 21.01.1993 - U (K) 2843/91, WuW/E OLG 5091, 5096).
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